
Die Gemeinde Zeuthen verkauft Fundfahrräder, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Der Verkauf findet auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Mindestgebot für ein Fahrrad beträgt 5,00 Euro. Die Zahlung des Kaufpreises ist ausschließlich in bar zu leisten. Die Fahrräder werden verkauft wie vor Ort gesehen. Eine Garantie bzw. Gewähr wird durch die Gemeinde Zeuthen nicht übernommen.